Zuschüsse und Jugendetat

Ohne Moos nix los!

Maßnahmen und Anschaffungen in der kirchlichen Jugendarbeit brauchen ausreichend finanzielle Ausstattung. 

Dazu gibt es verschiedene Stellen, wo du Zuschüsse beantragen kannst: 

  • Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) München und Freising informiert und berät zur berät zu Sonderurlaub für Jugendleiter*innen und Zuschüssen, vor allem im Bildungsbereich (AEJ+JBM)
  • beim BDKJ in der Region München e.V. gibt es unter anderem Zuschüsse für Fahrten und Freizeiten, Jugendräume und Co, außerdem Zuschüsse für viele Projekte und Aktionen
  • der BDKJ in der Region München e.V. kann nur Teilnehmer:innen bezuschussen, die im Stadtgebiet wohnen. Für alle, die im Landkreis aktiv sind, gibt es die Möglichkeit direkt beim  Kreisjugendring München Land unterschiedliche Zuschüsse für Fahrten, Veranstaltungen, Übernachtungen, Anschaffungen, etc. zu beantragen. Auch andere Landkreise und Kommunen bieten Zuschüsse für die Jugendarbeit.

 Wenn du dich in diesem Zuschusswald nicht zurechtfindest, beraten wir dich gerne.

BDKJ on Tour

Mit der "BDKJ on Tour Broschüre" verfolgt der BDKJ in der Region München e.V. das Ziel, die Vielfalt und Lebendigkeit katholischer Jugend(verbands)arbeit im Bereich der Wochenend-, Ferien- und Freizeitmaßnahmen zu bündeln und abzubilden. Des weiteren sollen Veranstalter:innen durch Öffentlichkeitsarbeit und die Weitergabe von Zuschüssen für Fahrten und Freizeiten aus öffentlichen Mitteln der Landeshauptstadt München unterstützt werden.

Mit der öffentlichen Ausschreibung der Maßnahme in der "on Tour Broschüre" gewährt der BDK in der Region München e.V. den maximalen Zuschuss laut Zuschussrichtlinien mit Stand 10.09.2021.

BITTE BEACHTEN:

  • Die Förderung einer Maßnahme erfolgt nur, wenn diese von fachlich qualifizierten Betreuer:innen begleitet wird. Als fachlich qualifiziert gilt, wer im Besitz einer gültigen Juleica (JugendleiterInnencard) ist. Dies gilt auch für hauptberufliche und -amtliche Mitarbeiter:innen.
  • Der:die Veranstalter:in muss zu Beginn der Maßnahme sicherstellen, dass alle Betreuer:innen über ein erweitertes Führungszeugnis ohne einschlägige Eintragung nach §72a SGB VIII verfügen. Der Nachweis darüber ist über eine entsprechende Einsichtnahmebescheinigung zu erbringen. Dies gilt auch für hauptamtliche und -berufliche Mitarbeiter:innen

Bei Fragen kannst du dich gerne an den BDKJ in der Region München e.V. wenden.

Bildungsmaßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit

Bildungsmaßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit brauchen ausreichend finanzielle Ausstattung. Wer Angebote im Rahmen der kirchlichen Jugendarbeit durchführen möchte, kann dafür an verschiedenen Stellen Zuschüsse beantragen.

Förderung gibt es für 

Wenn du bei der Antragsstellung zu diesen Maßnahmen Fragen hast oder du dir nicht sicher bist, ob deine Maßnahme förderungsfähig ist, kannst du dich gerne an die BDKJ Diözesanstelle wenden.

Glossar zum Jugendetat

In den Leitlinien für die kirchliche Jugendarbeit in der Erzdiözese München und Freising heißt es:

"Zur finanziellen Förderung und Absicherung der gesamten gemeindlichen Jugendarbeit hat jede Pfarrei im Rahmen ihres Haushalts einen eigenen Jugendetat (bis zu 5 % des Haushaltsvolumens). Der Betrag soll allen Gruppierungen, Zusammenschlüssen und Aktionsgemeinschaften der pfarrlichen, verbandlichen und nichtverbandlichen Jugendarbeit zugute kommen. Die Verantwortlichen der Jugendarbeit, Jugendleitung, Seelsorgerinnen und Seelsorger erstellen gemeinsam den Jugendetat, der von den Jugendvertreterinnen und Jugendvertretern verantwortet wird; er orientiert sich in seinen Positionenen an den Anforderungen der einzelnen Gruppierungen. Der Etat wird der Kirchenverwaltung zur Genehmigung vorgelegt."

  • Im Kassenbuch werden alle Einnahmen und Ausgaben erfasst. Der Saldo, also die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, ergibt den Betrag, der als Bargeld in der Kasse vorhanden sein muss. Kassenbücher können im Schreibwarenhandel erworben werden, sind aber auch als digitale Version erhältlich.
     
  • Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit. Nach der Absolvierung eines Gruppenleiterkurses, der den Vorgaben des Bayerischen Jugendrings entspricht, kann die Karte beantragt werden. www.juleica.de
     
  • Der Haushaltsplan ist die schriftliche Jahresplanung der Einnahmen und Ausgaben einer Pfarrjugend für die Kirchenverwaltung. Vorlage hier zum Download.
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